Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu begrenzen, verpflichtet die Corona-Verordnung Schule, alle Erziehungsberechtigten, schriftlich zu erklären, dass nach deren Kenntnis keine Ausschlussgründe vom Schulbesuch vorliegen.
Das entsprechende Formular „Gesundheitserklärung“, steht hier zum Download bereit: